Physische Abwicklung und Erfüllung
Für eine physische Erfüllung ist die Kapazität, Strom ins Übertragungsnetz einspeisen bzw. aus diesem entnehmen zu können, erforderlich. Die physische Erfüllung erfolgt durch Meldung des Fahrplanes an den Übertragungsnetzbetreiber. Für den Fall, dass ein Handelsteilnehmer nicht über die Fähigkeit der physischen Erfüllung verfügt, kann er mit einem dazu fähigen Unternehmen eine entsprechende Vereinbarung abschließen.